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Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO)

Neue Regeln für Maschinenhersteller

Die EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 (MVO) ersetzt die bisherige EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie für Hersteller, Importeure und Händler verbindlich. Die neue Maschinenverordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Cyberschutz und Konformitätsbewertung.

Wichtige Neuerungen der Maschinenverordnung im Überblick

 

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt weitreichende Veränderungen für Maschinenhersteller und Wirtschaftsakteure. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um ab 2027 konform zu sein. Wir unterstützen Sie gerne - kontaktieren Sie uns.

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