Neue Regeln für Maschinenhersteller
Die EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 (MVO) ersetzt die bisherige EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie für Hersteller, Importeure und Händler verbindlich. Die neue Maschinenverordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Cyberschutz und Konformitätsbewertung.
Wichtige Neuerungen der Maschinenverordnung im Überblick
- Neue Pflichten für Importeure und Händler
- Händler und Importeure werden in das Maschinenrecht einbezogen.
- Alle Akteure der Lieferkette (Hersteller, Importeure, Händler) sind verpflichtet, Behörden über erkannte Produktrisiken zu informieren.
- Aktualisierte Sicherheitsanforderungen
- Die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Anhang III) wurden überarbeitet.
- Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI) erhalten neue Vorgaben, um Manipulationen und Sicherheitsrisiken zu verhindern.
- Digitale Dokumentation und Betriebsanleitungen
- Digitale Konformitätserklärungen sind künftig immer zulässig.
- B2B-Maschinen: Betriebsanleitungen dürfen digital bereitgestellt werden, auf Wunsch des Kunden muss innerhalb von 4 Wochen eine gedruckte Version geliefert werden.
- Maschinen für private Anwender: Sicherheitsinformationen müssen weiterhin in Papierform bereitgestellt werden.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs
- Die Verordnung gilt für Maschinen, unvollständige Maschinen, austauschbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte und abnehmbare Gelenkwellen.
- Sicherheitsbauteile umfassen nun auch Software und digitale Komponenten, die eigenständig Sicherheitsfunktionen übernehmen.
- Neue Definition für wesentliche Änderungen
- Klare Vorgaben dazu, welche Modifikationen an Maschinen nach der Inbetriebnahme zulässig sind, ohne dass eine neue Konformitätsbewertung erforderlich wird.
- Neubewertung von Hochrisiko-Maschinen
- KI-gesteuerte Maschinen, wie Industrieroboter, werden als Hochrisiko-Produkte eingestuft.
- Diese müssen künftig von einer unabhängigen Prüfstelle zertifiziert werden.
- Anforderungen an die IT-Sicherheit
- Hersteller müssen Maßnahmen ergreifen, um Manipulationen oder Cyberangriffe zu verhindern.
- Dies betrifft sowohl Hardware- und Software-Manipulationen als auch die Sicherheit der Maschinenkommunikation.
- Besondere Regeln für KI-gestützte Maschinen
- Ergänzungen in Anhang III betreffen insbesondere:
- Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen
- Ergonomie und allgemeine Grundsätze
- Risiken durch bewegliche Teile und psychische Belastung der Nutzer
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt weitreichende Veränderungen für Maschinenhersteller und Wirtschaftsakteure. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um ab 2027 konform zu sein. Wir unterstützen Sie gerne - kontaktieren Sie uns.