Schauen Sie hinter die Kulissen

Einblicke in unsere effiziente ERP-Lösung für den Sondermaschinenbau.

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Inventur

Definition:

Die Inventur ist die systematische Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Im Sondermaschinenbau und Anlagenbau bezieht sich die Inventur in der Praxis vor allem auf Materiallager, Baugruppen, unfertige Erzeugnisse und Betriebsmittel.

Was ist der Zweck einer Inventur?

Die Inventur dient dazu,

Welche Besonderheiten der Inventur gibt es im Sondermaschinenbau?

Im Gegensatz zur Serienfertigung ist die Inventur im Sondermaschinen- und Anlagenbau oft komplexer, da:

Welche Inventurarten gibt es im Sondermaschinenbau bzw. Anlagenbau?

Typische Objekte in der Inventur im Sondermaschinenbau bzw. Anlagenbau?

Wie genau kann eine digitale Inventur den Sondermaschinenbau entlasten?

In modernen ERP-Systemen – wie etwa in erp4cad – kann die Inventur strukturiert über eine spezielle Inventurmaske verwaltet werden. Dort lassen sich neue Inventuren anlegen, bearbeiten und einsehen. Zu jeder Inventur können mehrere Inventurbücher erstellt werden, um die Bestandsaufnahme gezielt zu strukturieren – z. B. nach Lagerorten, Artikelnummern oder Projektkisten.

Inventurbücher nach Struktur

Jedes Inventurbuch kann als Formular ausgedruckt, gezählt und digital zurückgeführt werden. Die Software erlaubt das gezielte Prüfen, ob die Positionen einen Lagerbestand haben, und stellt beim Füllen sicher, dass nur relevante Artikel berücksichtigt werden.

Buchung der Inventur

Nach Durchführung der Zählung werden die Mengen in einer Zählliste erfasst und validiert. Die Buchung eines Inventurbuchs ist erst möglich, wenn alle Positionen – inklusive nicht mehr vorhandener Artikel (Menge = 0) – gezählt wurden. Mehrere Bücher können gemeinsam gebucht werden, sofern sie vollständig erfasst sind.

Diese strukturierte Vorgehensweise unterstützt eine präzise und nachvollziehbare Inventur – auch bei lagerübergreifenden oder projektbezogenen Beständen, wie sie im Sondermaschinenbau typisch sind.

Wichtiger Hinweis:

Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 240 HGB) und muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Sie suchen eine ERP-Lösung für den Sondermaschinenbau bzw. Anlagenbau? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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