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E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931.

E-Rechnungen müssen

Formate wie PDF, TIF, DOCX oder JPEG erfüllen diese Anforderungen nicht und gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen.“

Akzeptierte E-Rechnungsformate umfassen XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format.

Ab 2025: E-Rechnungspflicht für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und stellen.

Grundlage ist das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz. Mit dieser Verpflichtung schließt Deutschland zur Praxis anderer EU-Staaten auf und bereitet sich auf die Einführung eines europaweiten Umsatzsteuer-Meldesystems vor, das aus E-Rechnungsdaten gespeist wird.

Welche Regelungen, Übergangsfristen und Ausnahmen gibt es?

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht gilt für steuerpflichtige B2B-Geschäfte zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Ausgenommen sind Umsätze mit privaten Verbrauchern (B2C) und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Kleinunternehmer müssen bis 2028 auf E-Rechnungen umstellen.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Einführung der E-Rechnung?

Schauen Sie in unserem Blog "Bereit für die E-Rechnungspflicht?" vorbei und entdecken Sie hilfreiche Tipps für die Übergangsphase.

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